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Nachdem im sächsischen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2017 im Kapitel “linksextremistische Musikszene” lediglich zwei Bands aufgeführt worden sind, waren unter der gleichen Rubrik 2018 auf einmal elf Bands zu finden. Die gegen die Bands erhobenen Vorwürfe erwiesen sich als zurechtkonstruiert und nicht haltbar, bildeten aber für die Bands wie auch die Konzertorte, in denen sie aufgetreten sind, eine Bedrohung.
Darum beschlossen 2019 drei der betroffenen Bands, Klage gegen den Verfassungsschutz einzureichen – und hatten Erfolg!
Der Vortrag erläutert nicht nur überblicksartig die Geschichte und die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, sondern zeigt anhand dieses umfangreichen Falls auch, mit welch fragwürdigen Mitteln der Verfassungsschutz zu seinen vermeintlichen Erkenntnissen und Einschätzungen gelangt.